AGs

SCHULWEGEPLAN

Ansprechpartner:

Frau Kienzle und Herr Birkhofer

Sehr geehrte Eltern,


mit dem ersten Schultag hat sich für Ihr Kind einiges verändert. Die gemeinsame Aufgabe von Schule, Stadt, Polizei und Ihnen als Eltern ist es, den Schulweg für Ihr Kind möglichst sicher zu gestalten und dass Ihr Kind den Schulweg selbständig bewältigen kann.

Dieser Schulwegplan unterstützt Sie dabei, einen sicheren Schulweg auszuwählen und weist Sie auf konkrete Gefahrenstellen auf den Schulwegen hin. Ihre Aufgabe ist es, mit Ihrem Kind den Schulweg vor dem ersten Schultag einige Male einzuüben.

Seien Sie dabei stets Vorbild im Straßenverkehr und achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle und reflektierende Kleidung trägt. Gehen Sie rechtzeitig los. Aber: lieber einmal zu spät kommen, als in der Eile unvorsichtig zu werden.

Üben Sie mit Ihrem Kind die Straße zu überqueren. Dabei gilt: Immer gesicherte Überquerungsstellen benutzen, nie zwischen parkenden Autos die Straße überqueren.

Fährt Ihr Kind mit dem Rad zur Schule überprüfen Sie bitte, ob das Fahrrad verkehrssicher ist und Ihr Kind einen Fahrradhelm trägt.

Bedenken Sie: bis 8 Jahre müssen und bis 10 Jahre dürfen die Kinder auf dem Gehweg fahren. Vorsicht bei Ausfahrten von Grundstücken oder Parkplätzen. Beim Rad fahren sind die Kinder besonders durch abbiegende LKW gefährdet. Erklären Sie Ihrem Kind, was der „Tote Winkel“ ist und wie es sich verhalten soll!

Auch Busfahren will gelernt sein. Üben Sie Fahrpläne zu lesen, Zeigen Sie, dass man sich im Bus sicher festhalten muss und was Ihr Kind tun kann, wenn es vor älteren Kindern Angst hat. Nach dem Aussteigen gilt besondere Vorsicht beim Überqueren der Straße!

UNSERE SICHEREN SCHULWEGE SIND:

Schulweg südlich der Hauptstraße:

Die Schüler die südlich der Hauptstraße wohnen, gehen, wo es möglich ist, auf dem Gehweg zur Schwarzwaldhalle und überqueren dort an der Straßenerhebung die Hauptstraße und gehen dann auf dem Gehweg zur Schule.


Schulweg nördlich der Hauptstraße:

Schüler die nördlich der Hauptstraße wohnen, bzw. aus dem Wohngebiet Neuberg sind, wird empfohlen über den Kirchbachweg zum Klosterplatz zu gehen, um über die Schloßbergstraße, Johann-Fecht-Straße zur Schule zu gelangen.


Schulweg Badstraße

Schüler der Badstraße sollten, wo es möglich ist, den Gehweg verwenden. Gefahrenpunkte sind immer dort, wo der Gehweg unterbrochen ist. Beim Abbiegen in den Ernst-Leitz-Weg sollte die Straßenseite erst in Höhe der katholischen Kirche gewechselt werden.

Gefahrenpunkte :

Hauptstraße:

Die Hauptstraße, sowie die Stadt Sulzburg, ist eine 30er Zone, ein Zebrastreifen ist daher verkehrsrechtlich nicht zulässig, dennoch ist das selbstständige Überqueren der Fahrbahn einzuüben.

Im Winkel:

Der Übergang sollte aufgrund der erschwerten Sichtverhältnisse vermieden werden. 

Badstraße:

Gefahrenpunkte sind immer dort, wo der Gehweg unterbrochen ist. Beim Abbiegen in den Ernst-Leitz-Weg sollte die Straßenseite erst in Höhe der katholischen Kirche gewechselt werden.

Dort wo keine Gehwege vorhanden sind sollte der linke Straßenrand verwendet werden.


Allgemeines:

1. Jeder Schüler hat auf seinem Schulweg den sichersten Weg (Schulwegplan) unter Vermeidung von Umwegen zu nehmen, da er nur auf dieser Strecke versichert ist. 

2. Die Schüler sollen nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule eintreffen. 

3. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude umgehend zu verlassen und der Heimweg anzutreten (Schulwegplan). 

5. Fahrräder sind auf dem zugewiesenen Platz abzustellen und zu sichern. Von Seiten der Schule erfolgt keinerlei Haftung. Erst mit Abschluss der Jugendverkehrsschule in Klasse 4 dürfen die Schüler grundsätzlich alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Wenn Sie schon vorher mit dem Fahrrad fahren möchten, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten, dass diese damit einverstanden sind. Diese Mitteilung ist beim Klassenlehrer abzugeben. Die Fahrräder sollen verkehrssicher sein und die Schüler nicht ohne Helm fahren. Die Kontrolle liegt bei den Eltern.

Fahrschüler (Bus)

1. Von den Fahrschülern erwartet die Schule ein besonders diszipliniertes Verhalten. 

2. An den Warte- und Zusteigestellen darf nicht gerauft, herumgetollt oder die Fahrbahn als Spielplatz benutzt werden. Diese Plätze dürfen nicht verschmutzt oder beschädigt werden. Ältere Schüler, die an den Haltestellen zusteigen, sollen kleineren Schülern behilflich sein. Höflichkeit und Rücksichtnahme gegenüber den Fahrern und Businsassen werden von jedem verlangt. 

3. Beim Ein- und Aussteigen ist erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf den Straßenverkehr geboten. 

4. Die Schüler haben sich vor der Abfahrt an der Bushaltestelle hinter der markierten Wartelinie aufzuhalten. Diese darf zum Einsteigen erst überschritten werden, wenn der Bus wirklich steht. 

5. Mutwillige Beschädigungen an den Beförderungsmitteln sind strafbar. Hierfür haften die Erziehungsberechtigten.

6. Bei Missachtung der Regeln für Fahrschüler kann der Schüler von der Beförderung ausgeschlossen werden. Es erfolgt in diesem Fall eine Information durch das Busunternehmen an die Eltern. 

Transport der Schüler mit dem eigenen PKW 

Das Bringen und Abholen der Schüler soll in der Wendeschleife des Busses unterhalb der Schule erfolgen. Ab da laufen die Kinder alleine die Treppe hoch.

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